Krankenbeförderung

Wir möchten Ihnen helfen gesund zu werden - deshalb soll Ihre Taxifahrt zum Arzt oder Krankenhaus bequem und problemlos sein!

Grundsätzliches 
Wir rechnen für Sie direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Wichtig ist daher dass die Punkte Verordnung, Genehmigung und Zuzahlung vor Fahrtantritt geklärt sind. 

Mit privaten Versicherungen dürfen wir aus gesetzlichen Gründen nicht abrechnen. Sollten Sie also privat versichert sein, müssten Sie zunächst die Fahrtkosten selber tragen, bekommen diese dann aber in der Regel von Ihrer Kasse erstattet.

Verordnung
Eine Verordnung zu einer Krankenbeförderung erhalten Sie von Ihrem behandelnden Arzt, sollte dieser eine Beförderung für medizinisch notwendig erachten. Die Verordnung muss von Seiten Ihres Arztes korrekt ausgefüllt werden, ansonsten ist eine Abrechnung mit Ihrer Kasse nicht möglich.

Genehmigung
Die meisten Fahrten müssen im Voraus durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. Stellen Sie dort bitte einen entsprechenden Antrag. Genehmigungen werden Ihnen dann in mehrfacher Ausfertigung zugesendet, von denen Sie eine Ausfertigung uns, dem Transportunternehmen aushändigen müssen.

Gesetzliche Zuzahlung
Gesetzlich ist eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Fahrtkosten vorgeschrieben, jedoch mindestens €5,-, höchstens €10,-.
Bitte lassen Sie sich vom Fahrer eine Quittung ausstellen! Sammeln Sie die einzelnen Belege und reichen Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein, um eventuell von Zuzahlungen befreit zu werden.
Auch Kinder und Jugendliche müssen bei Fahrkosten Zuzahlungen leisten.

Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung
Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von vielen Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen oder sich am Jahresende den über der Belastungsgrenze liegenden Betrag erstatten lassen.
Die Belastungsgrenze liegt bei 2% des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei 1%.

Ausnahme von der Genehmigungspflicht bei Behinderungen
Am 01.01.2019 trat das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz (PpSG) in Kraft. Danach sind für folgende Personen die Fahrten mit einem Taxi zur ambulanten Behandlung genehmigungsfrei:

    Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“ , „BI“ oder „H“
    Personen mit dem Pflegegrad 4 oder 5
    Personen, die bis zum 31.12.2016 die Pflegestufe 2 hatten und seit dem 01.01.2017 mindestens den         Pflegegrad 3 haben
Personen, die den Pflegegrad 3 haben und zusätzlich dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind (Die Mobilitätseinschränkung stellt der Arzt auf dem Muster 4 fest.)

Die neue Regelung gilt für diese Personen ebenfalls, wenn sie mit den oben genannten Transportmitteln zu Serienbehandlungen (z.B. Dialyse, Chemo oder Bestrahlung) gefahren werden. Die Verordnung für Krankenfahrten (Muster 4) müssen dann nicht mehr von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.

Beispiele für Krankenfahrten

Fahrten zu ambulanten Behandlungen
(Arztbesuche, ambulante Operationen, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)
• Ärztliche Verordnung jeder Fahrt erforderlich
• Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
• Gesetzlicher Eigenanteil, muss im Taxi bar bezahlt werden
• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises
• Jede Fahrt muss mit einer Unterschrift des Versicherten bestätigt werden

Dialysebehandlungen
• Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
• Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt erforderlich
• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises

Strahlen- oder Chemotherapien
• Ärztliche Verordnung erforderlich
• Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
• Klärung des Gesetzlichen Eigenanteil mit der Krankenkasse nötig (pro Fahrt oder nur bei erster und letzter Fahrt)
• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises
• Jede Fahrt muss mit einer Unterschrift des Versicherten bestätigt werden

Fahrten zu oder von stationären Behandlungen
(Einweisung oder Entlassung bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
• Ärztliche Verordnung erforderlich
• Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
• Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises
• Jede Fahrt muss mit einer Unterschrift des Versicherten bestätigt werden

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