Beispiele für Krankenfahrten
Fahrten zu ambulanten Behandlungen
(Arztbesuche, ambulante Operationen, ambulante Behandlungen im Krankenhaus)
• Ärztliche Verordnung jeder Fahrt erforderlich
• Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
• Gesetzlicher Eigenanteil, muss im Taxi bar bezahlt werden
• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises
• Jede Fahrt muss mit einer Unterschrift des Versicherten bestätigt werden
Dialysebehandlungen
• Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
• Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt erforderlich
• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises
Strahlen- oder Chemotherapien
• Ärztliche Verordnung erforderlich
• Vorherige schriftliche Genehmigung der Fahrten durch die Krankenkasse erforderlich
• Klärung des Gesetzlichen Eigenanteil mit der Krankenkasse nötig (pro Fahrt oder nur bei erster und letzter Fahrt)
• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises
• Jede Fahrt muss mit einer Unterschrift des Versicherten bestätigt werden
Fahrten zu oder von stationären Behandlungen
(Einweisung oder Entlassung bei Krankenhausaufenthalten von mehr als einem Tag)
• Ärztliche Verordnung erforderlich
• Keine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich
• Gesetzlicher Eigenanteil pro Fahrt muss im Taxi bar bezahlt werden
• Kein Eigenanteil bei Vorlage eines gültigen Befreiungsausweises
• Jede Fahrt muss mit einer Unterschrift des Versicherten bestätigt werden